Unfallgutachten in Frankfurt am Main | BLITZ Gutachten

Bewertung: 5/5
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BLITZ-KFZ-Gutachten in Frankfurt

Wir sind im Schadensfall für Sie da!

5 Fragen zu Ihrem Gutachter

Seien Sie einen Schritt voraus

Deshalb BLITZ-Gutachten in Frankfurt

Schnell ist ein Autounfall passiert. In Frankfurt gibt es viele KFZ Sachverständige.

Der BLITZ KFZ Gutachter versteht sich als Dienstleister, der im Sinne des Geschädigten handelt und ihm bei der Schadensregulierung unterstützt. Die Unfall-Soforthilfe steht Ihnen
24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Der Anspruch an uns selbst ist, schnell handeln zu können. In Frankfurt schaffen wir es innerhalb von
45 Minuten am Einsatzort oder am zu begutachtenden einzutreffen KFZ
zu sein.

Nach einem Unfall weiß der Geschädigte oftmals nicht, wie er sich richtig zu verhalten hat. Die Erstellung eines Unfallgutachten ist in den meisten Fällen innerhalb von zwei Werktagen abgeschlossen. Schließlich sollen unsere
Kunden ihre Aufwendungen so schnell wie möglich erstattet bekommen.

Ihr KFZ-Gutachter in Ihrem Frankfurter Stadtteil

Unsere Sachverständigen sind bei einem Unfall in Ihrem Stadtteil binnen 60 Minuten zur Stelle!

In 4 Schritten zu Ihrem Gutachten

Gutachten in Frankfurt

schnell | kompetent |kostenlos

Keine Sorge, in nur 4 kleinen Schritten kommen Sie zu der Entschädigung, die Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zusteht. 

01

Unfall passiert?

Als geschädigter haben Sie Recht auf einen unabhängigen Gutachter

02

Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie uns und wir begutachten Ihr Fahrzeug kostenlos für SIe

03

Schadensbegutachtung

Nach einem detalierten Bericht bekommen Sie einen Kostenvoranschlag

04

Entschädigung bekommen

Die Versicherung bezahlt Ihnen Ihr Schaden aus

Rechtslage
Ihre Rechte bei einem Unfall

Hier sind nochmals alle Rechte eines Geschädigten auf einen Blick zusammengefasst. Die folgenden Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen:

Je nach Situation kann es erforderlich sein, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann Sie bei einem unverschuldeten Unfall professionell beraten und unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Die Kosten für Ihren Anwalt muss diese außerdem tragen. 

Beim Kostenvoranschlag erstellt der gewählte Kfz-Betrieb einen voraussichtlichen verbindlichen Preis für Reparaturen nach einem Autounfall. Der Kostenvoranschlag trifft jedoch keine Aussagen zur Reparaturdauer, zum Wiederbeschaffungswert, der merkantilen Wertminderung oder zum Restwert des Kfzs. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Kostenvoranschlag nur in seltenen Fällen (Bagatellschäden unter 750 Euro) Ausgangspunkt für die Schadensregulierung sein sollte. Wir raten Ihnen in jedem Fall zu einem Gutachten durch einen Schadensgutachter, um Beweise zu sichern und Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Sofern Ihr beschädigtes Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrfähig ist oder die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, haben Sie als Geschädigter das Recht dazu, Ihr Fahrzeug abschleppen zu lassen. Die Kosten hierfür hat der Unfallverursacher zu tragen. Wird jedoch eine weitere Strecke zurückgelegt (beispielsweise, um das Fahrzeug in die Werkstatt des Vertrauens zu bringen), werden die Abschleppkosten nur in einem beschränkten Umfang erstattet. Sie haben als Geschädigter zwar das Recht auf die Werkstatt Ihrer Wahl, doch gilt es im Rahmen der Schadengeringhaltungspflicht, keine unnötigen Kosten entstehen zu lassen. 

Als Geschädigter in einem Unfall haben Sie bei Unverschulden nicht nur das Recht darauf, Ihre Werkstatt für die Reparatur frei zu wählen. Auch die Kosten für die Reparaturen an Ihrem Kfz müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Falls Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist, haben Sie als Geschädigter in einem Verkehrsunfall während der unfallbedingten Ausfallzeit Ihres Kfzs das Recht auf ein Mietfahrzeug. Die Kosten dafür hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Jedoch sind auch hier die Kosten in einem üblichen Rahmen zu halten (Autovermietung vor Ort, angemessene Mietwagenpreise). 

Sofern Sie als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall keinen Mietwagen beanspruchen, haben Sie für Ihr privat genutztes Kfz Anspruch auf Nutzungsausfall. Hierbei bekommen Sie eine in Tagessätzen berechnete Nutzungsausfallentschädigung. Diese richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.

Sie können sich als Geschädigter in einem Verkehrsunfall eine Wertminderung Ihres KFZs erstatten lassen. Denn wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, müssen Sie es als Unfallauto kenntlich machen. Dadurch entsteht ein geringerer Verkaufspreis. Diese Wertminderung muss durch den Unfallverursacher ersetzt werden. Hierbei spricht man von der merkantilen Wertminderung. Die Berechnung dieses Werts übernimmt der von Ihnen beauftragte Sachverständige. 

Das sagen unsere Kunden

Kunden
bewertungen

Weil Sie im Schadensfall nicht auf sich alleine gestellt sein sollten

Wir sind für Sie da

Mit zertifiziertem Kfz-Sachverständigen zum Unfallgutachten

Nach einem Verkehrsunfall steht Ihnen als unverschuldet Geschädigter ein Unfallgutachten von einem unabhängigen, von Ihnen gewählten Kfz-Gutachter zu. Diese Schadengutachten dienen dazu, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. BLITZ-KFZ-GUTACHTER sind Ihre Ansprechpartner in Frankfurt am Main, wenn es um die schnelle und zuverlässige Erstellung Ihres Unfallgutachtens geht. 

Keine Kosten für Sie als unverschuldet Geschädigter

Trifft Sie an dem Verkehrsunfall keine Schuld, kommen auf Sie als Geschädigter keine Kosten zu. Nicht nur das von den BLITZ-KFZ-GUTACHTERN ausgestellte Unfallgutachten ist für Sie völlig kostenfrei, auch alle weiteren Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Abschleppkosten, Reparaturkosten, aber auch Entschädigungen für die Wertminderung, den Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen. Bei den BLITZ-KFZ-GUTACHTERN in Frankfurt entstehen Ihnen auch keinerlei Vorkosten. Wir wickeln die für uns entstehenden Kosten ebenfalls rechtssicher mit der Versicherung Ihres Unfallgegners ab. 

Zur Durchsetzung Ihrer Interessen nach einem Unfall

Schäden nach einem Verkehrsunfall mögen auf den ersten Blick klein erscheinen, aber rasch summieren sich die Kosten zu einem vierstelligen Betrag. Wir erstellen Ihnen als zertifizierte und anerkannte Kfz-Sachverständige in Frankfurt Ihr Unfallgutachten und unterstützen Sie dabei, Ihr Recht durchzusetzen. Damit Sie den an Ihrem Kfz entstandenen Schaden und die damit verbundenen Kosten zügig und unkompliziert von der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners erstattet bekommen. 

Ihre Rechte gegenüber der gegnerischen Versicherung

Nicht selten versuchen Versicherungen Ihren eignen Kfz-Sachverständigen zur Erstellung des Unfallgutachtens einzusetzen. Die von der Versicherung beauftragten Kfz-Gutachter arbeiten jedoch zumeist nicht unabhängig, sondern im Interesse der Versicherung.  Und diese versucht natürlich die Kosten gering zu halten und entscheidet nicht unbedingt zu Ihren Gunsten. Sie haben jedoch das Recht, Ihren eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Und von diesem Recht sollten Sie auch unbedingt Gebrauch machen. Wir, die BLITZ-KFZ-GUTACHTER, helfen Ihnen dabei, dass Ihr Schaden in angemessener Höhe beglichen wird. Und damit ist nicht nur der Schaden an Ihrem Auto gemeint. Die gegnerische Versicherung muss für die folgenden Kosten aufkommen: 

BLITZ-KFZ-GUTACHTEN in Frankfurt und Umgebung – 24 Stunden Service

Bei Fragen rund ums Thema Unfallregulierungen steht BLITZ-KFZ-GUTACHTEN jeder Zeit für seine Kunden zur Verfügung. Hierbei kann es sich um ein PKW, Fahrrad, Wohnmobil oder LKW handeln, als unabhängiger Dienstleister werden alle Fragen zum Unfall schnell beantwortet. Das richtige Verhalten nach einem Autounfall ist enorm wichtig, denn in der Regel bieten Versicherer eine zentrale Rufnummer der Kfz-Versicherung an, welche anschließend einen Unfallgutachter in Frankfurt vermittelt. Die vermittelten Gutachter werden allerdings nicht zu Ihren Gunsten, sondern im Sinne der Versicherung rechnen. So wird die Schadensumme so klein wie möglich gerechnet. BLITZ-KFZ-GUTACHTEN sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr in Frankfurt für Sie erreichbar. Wir sind in folgenden Frankfurter Stadteilen für Sie zu Stelle: Stadtmitte, Gallus, Europaviertel und Sachsenhausen, Griesheim, Höchst und Riedberg sowie alle anderen Frankfurter Stadtteile. 

Das Gutachten
Diese Fragen stellen Kunden uns am meisten

Beim Thema Schadensgutachten können einige Fragen aufkommen. In unserem FAQ zum Thema Gutachten klären wir die häufigst gestellten Fragen im voraus.

Kfz-Gutachten nach Unfällen dokumentieren zum einen den Schadenumfang anhand von Fotos und geben einen Überblick über die Schadenhöhe. Zum anderen erfassen sie den Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall und geben eine Auskunft über Reparaturkosten. 

Sind Sie Geschädigter, so trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten. Bei anderen Leistungen teilen wir Ihnen entsprechende Preise mit. 

Sollte es Ihnen nicht möglich sein bei uns persönlich vorbeizukommen, ist eine Besichtigung bei Ihnen zu Hause oder auf der Arbeit ohne weitere Kostenkein Problem. 

Wir versuchen immer so schnell wie möglich Ihnen das erstellte Gutachten zur Verfügung zu stellen, dies dauert idR. zwischen 2-3 Tagen. 

Wir von BLITZ KFZ Gutachten erstellen Gutachten für Pkws, Motorräder, Motorroller und Mofas, Quads, Trikes, Lkws, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Wohnmobile, Anhänger, Transporter sowie Sonderfahrzeuge. 

Auf uns können Sie zählen

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns gleich

Wir stehen Ihnen mit unseren kompetenten Gutachtern in Frankfurt am Main
24 Stunden am Tag – 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin über unseren Kundenservice oder in 5 Fragen über unser Quiz.