Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten zum Thema KFZ Gutachten
Gemäß § 249 BGB übernimmt nach einem Unfall die Versicherung des Unfallverursachers die für den Schadenersatz entstehenden Kosten. Dazu gehören auch die Kosten für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens. Als unverschuldet Geschädigter kommen keinerlei Kosten auf Sie zu.
Als unverschuldetes Unfallopfer haben Sie das Recht dazu, selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu wählen und mit der Begutachtung, Beweissicherung und Feststellung der Schadenhöhe zu beauftragen. Dieses Recht bleibt auch bestehen, wenn die gegnerische Versicherung schon einen Gutachter beauftragt hat.
Wir von BLITZ KFZ Gutachten richten uns voll und ganz nach Ihnen. Sie entscheiden, wo wir die Begutachtung vornehmen sollen: direkt am Unfallort, bei Ihnen zu Hause, in einer Werkstatt … Unser zertifizierter Sachverständiger kommt zu Ihrem Wunschort.
Nein, das sind Sie nicht. Sie haben das Recht, selbst einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Wir von BLITZ KFZ Gutachten empfehlen Ihnen zudem, selbst einen Kfz-Gutachter zu beauftragen.
Gutachter von Versicherungen sind nicht unabhängig, sondern treten für die Interessen der Versicherung ein. Die möchte die Kosten zur Schadenregulierung natürlich möglichst klein halten.
Als Geschädigter in einem nicht selbst verursachten Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf einen Rechtanwalt. Er unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Kosten für den Rechtsanwalt hat der Versicherer des Unfallverursachers zu übernehmen
Nachdem Ihr Fahrzeug begutachtet wurde, brauchen wir in der Regel ein bis zwei Tage bis zur Fertigstellung des Gutachtens.
Als Unfallverursacher müssen Sie Ihre Versicherung informieren. Sind Sie unverschuldet Geschädigter bei einem Verkehrsunfall, müssen Sie Ihrer Versicherung nicht Bescheid geben.
Nein. Eine Nachbesichtigung durch den gegnerischen Versicherer können Sie ohne Angabe von Gründen verweigern. Nur mit einem richterlichen Beschluss in einem Prozess darf ein Gegengutachten verlangt werden. Dem haben Sie dann Folge zu leisten.
Grundsätzlich können Sie den Unfallschaden reparieren lassen oder den Schadenersatz mit einer fiktiven Abrechnung auszahlen lassen.
Ein unabhängiger, geprüfter Kfz-Gutachter findet alle durch einen Unfall entstandenen Schäden und erstellt auf dieser Grundlage sein Gutachten, in dem unter anderem auch die Schäden beziffert werden. Zudem ermittelt er auch die Reparaturdauer sowie die Nutzungsausfallklasse.
Von Versicherungen beauftragte Kfz-Sachverständige werden häufig von diesen teilfinanziert. Damit die Kosten für die Versicherung möglichst gering ausfallen, werden oft Sonderpositionen nicht in die Kalkulation aufgenommen. Ein freier, zertifizierter Gutachter vertritt im Unterschied zu von Versicherungen beauftragten Sachverständigen Ihre Interessen und unterstützt Sie dabei, den maximal zustehenden Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
Kfz-Gutachten nach Unfällen dokumentieren zum einen den Schadenumfang anhand von Fotos und geben einen Überblick über die Schadenhöhe. Zum anderen erfassen sie den Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall und geben eine Auskunft über Reparaturkosten.
Bei haftpflichtversicherten Unfallverursachern greift die Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt sowohl die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Gutachter und Anwaltskosten des Geschädigten als auch Schadenersatzansprüche wie Wertminderung, Reparaturkosten und Nutzungsausfall.
Wir von BLITZ KFZ Gutachten erstellen Gutachten für Pkws, Motorräder, Motorroller und Mofas, Quads, Trikes, Lkws, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Wohnmobile, Anhänger, Transporter sowie Sonderfahrzeuge.
Ihre Anwesenheit während der Begutachtung Ihres Fahrzeugs ist nicht zwingend notwendig, aber durchaus zu empfehlen. Für den Fall, dass sich während der Besichtigung Ihres verunfallten Fahrzeugs Fragen ergeben, können diese mit Ihrer Anwesenheit gleich geklärt werden. Auch können so einfacher Vor- und Altschäden sowie der Schadenhergang besprochen werden.
Können Sie während der Begutachtung durch den Kfz-Sachverständigen nicht anwesend sein, muss dennoch der Zugang zur Fahrgastzelle, dem Motor- und Kofferraum gewährleistet sein, damit der Gutachter auch an jeder erforderlichen Stelle die Begutachtung durchführen kann.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
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