Unfallgutachten in Frankfurt am Main | BLITZ Gutachten

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KFZ Gutachten in Frankfurt am Main

100% kostenloses Unfallgutachten für Geschädigte

Unfallgutachten

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Kostenlos

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Schnell

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  • Termine am selben Tag
  • 24 Stunden erreichbar
  • Kein Verschulden = keine Kosten
  • Top bewertet

BLITZ KFZ Gutachter in Frankfurt

Schnell ist ein Autounfall passiert. In Frankfurt gibt es viele KFZ Sachverständige.

Der BLITZ KFZ Gutachter versteht sich als Dienstleister, der im Sinne des Geschädigten handelt und ihm bei der Schadensregulierung unterstützt. Die Unfall-Soforthilfe steht Ihnen 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Der Anspruch an uns selbst ist, schnell handeln zu können. In Frankfurt schaffen wir es innerhalb von 45 Minuten am Einsatzort oder am zu begutachtenden einzutreffen KFZ zu sein.

Nach einem Unfall weiß der Geschädigte oftmals nicht, wie er sich richtig zu verhalten hat. Die Erstellung eines Unfallgutachten ist in den meisten Fällen innerhalb von zwei Werktagen abgeschlossen. Schließlich sollen unsere Kunden ihre Aufwendungen so schnell wie möglich erstattet bekommen.

BLITZ KFZ Gutachter in Frankfurt

Kostenloses Gutachten für Sie

Hier sind nochmals alle Rechte eines Geschädigten auf einen Blick zusammengefasst. Die folgenden Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen:


– Anwaltskosten, wenn ein Anwalt notwendig ist
– Kostenvoranschlag
– Abschleppkosten, falls erforderlich
– Werkstatt- und Reparaturkosten
– Mietwagen, falls erforderlich
– Pauschale für den Nutzungsausfall, falls kein Mietwagen notwendig
– Wertminderung des eigenen KFZ
– Sowie alle unmittelbar mit dem Unfall in Zusammenhang entstehenden Kosten

Unfallgutachten Vorteil mit Blitz Gutachten im Überblick

Kostenlos bei Nichtverschulden

Alle Arbeiten, angefangen vom Gutachten über Abschlepp- & Werkstattkosten bis hin zur Mietwagenerstattung und Wertminderung müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. 

Keine Vorauskasse - keine Vorkosten

Die Kosten für den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung zu übernehmen. Die Beweispflicht liegt allerdings bei Ihnen, das heißt, Sie müssen im Einzelfall nachweisen, wie groß Ihr entstandener Schaden ist. Wir empfehlen Ihnen sich zuerst mit uns in Verbindung zu setzen. Von uns bekommen Sie alle Informationen, die Sie im Umgang mit der gegnerischen Versicherung benötigen. Ebenso erhalten Sie bei uns Informationen über einen geeigneten Rechtsbeistand.Entscheiden Sie sich daher für “Gutachter Darmstadt”, denn mit uns haben Sie ein kompetentes junges Team als Partner, bestehend aus einem Kfz-Mechaniker-Meister und einem Kfz-Lackierer-Meister. Somit sind Sie bei technischen Schäden, größeren Blechschäden oder auch bei feinsten Lackkratzern in Händen von zertifizierten und geprüften Fachkräften.

Keine Anfahrtskosten

Die Kosten für den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung zu übernehmen. Die Beweispflicht liegt allerdings bei Ihnen, das heißt, Sie müssen im Einzelfall nachweisen, wie groß Ihr entstandener Schaden ist. Wir empfehlen Ihnen sich zuerst mit uns in Verbindung zu setzen. Von uns bekommen Sie alle Informationen, die Sie im Umgang mit der gegnerischen Versicherung benötigen. Ebenso erhalten Sie bei uns Informationen über einen geeigneten Rechtsbeistand.Entscheiden Sie sich daher für “Gutachter Darmstadt”, denn mit uns haben Sie ein kompetentes junges Team als Partner, bestehend aus einem Kfz-Mechaniker-Meister und einem Kfz-Lackierer-Meister. Somit sind Sie bei technischen Schäden, größeren Blechschäden oder auch bei feinsten Lackkratzern in Händen von zertifizierten und geprüften Fachkräften.

365 Tage - 24 Stunden erreichbar

Die Kosten für den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung zu übernehmen. Die Beweispflicht liegt allerdings bei Ihnen, das heißt, Sie müssen im Einzelfall nachweisen, wie groß Ihr entstandener Schaden ist. Wir empfehlen Ihnen sich zuerst mit uns in Verbindung zu setzen. Von uns bekommen Sie alle Informationen, die Sie im Umgang mit der gegnerischen Versicherung benötigen. Ebenso erhalten Sie bei uns Informationen über einen geeigneten Rechtsbeistand.Entscheiden Sie sich daher für “Gutachter Darmstadt”, denn mit uns haben Sie ein kompetentes junges Team als Partner, bestehend aus einem Kfz-Mechaniker-Meister und einem Kfz-Lackierer-Meister. Somit sind Sie bei technischen Schäden, größeren Blechschäden oder auch bei feinsten Lackkratzern in Händen von zertifizierten und geprüften Fachkräften.

In der Regel innerhalb von 60 Minuten vor Ort

Die Kosten für den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung zu übernehmen. Die Beweispflicht liegt allerdings bei Ihnen, das heißt, Sie müssen im Einzelfall nachweisen, wie groß Ihr entstandener Schaden ist. Wir empfehlen Ihnen sich zuerst mit uns in Verbindung zu setzen. Von uns bekommen Sie alle Informationen, die Sie im Umgang mit der gegnerischen Versicherung benötigen. Ebenso erhalten Sie bei uns Informationen über einen geeigneten Rechtsbeistand.Entscheiden Sie sich daher für “Gutachter Darmstadt”, denn mit uns haben Sie ein kompetentes junges Team als Partner, bestehend aus einem Kfz-Mechaniker-Meister und einem Kfz-Lackierer-Meister. Somit sind Sie bei technischen Schäden, größeren Blechschäden oder auch bei feinsten Lackkratzern in Händen von zertifizierten und geprüften Fachkräften.

Geprüfter Gutachter

Die Kosten für den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung zu übernehmen. Die Beweispflicht liegt allerdings bei Ihnen, das heißt, Sie müssen im Einzelfall nachweisen, wie groß Ihr entstandener Schaden ist. Wir empfehlen Ihnen sich zuerst mit uns in Verbindung zu setzen. Von uns bekommen Sie alle Informationen, die Sie im Umgang mit der gegnerischen Versicherung benötigen. Ebenso erhalten Sie bei uns Informationen über einen geeigneten Rechtsbeistand.Entscheiden Sie sich daher für “Gutachter Darmstadt”, denn mit uns haben Sie ein kompetentes junges Team als Partner, bestehend aus einem Kfz-Mechaniker-Meister und einem Kfz-Lackierer-Meister. Somit sind Sie bei technischen Schäden, größeren Blechschäden oder auch bei feinsten Lackkratzern in Händen von zertifizierten und geprüften Fachkräften.

Der Ablauf

  • Unfall passiert?

    Als geschädigter haben Sie Recht auf einen unabhängigen Gutachter

  • Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie uns an und wir begutachten Ihr Fahrzeug kostenlos für SIe

  • Schaden begutachten

    Nach einem detalierten Bericht bekommen Sie einen Kostenvoranschlag

  • Entschädigung bekommen

    Die Versicherung bezahlt Ihnen Ihr Schaden aus

  • 069 264 00 593

    Rufen Sie uns an für eine kostenlose Beratung oder Besichtigung vor Ort

  • info@blitzgutachten.de

    Schreiben Sie uns eine Mail oder füllen Sie unser Anfrageformular aus (click)

  • Flinschstraße 15, Frankfurt am Main

    Besuchen Sie uns vor Ort bei unserer Zentralle oder bei unseren zertifizierten Premium Partnern in Ihrer Nähe

069 264 00 593

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Unfallgutachten eines anerkannten KFZ Sachverständigen

Als Geschädigter nach einem Unfall steht das Recht zu, von einem unabhängigen KFZ Sachverständigen eine Unfallgutachten erstellen zu lassen. Die BLITZ KFZ Gutachter in Frankfurt sind zertifizierte und kompetente Dienstleister, die schnell und unkompliziert Schadengutachten anfertigen. Diese Schadengutachten sind erforderlich, um den Anspruch gegenüber der Versicherung des Unfallgegners geltend zu machen. Sind sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt, ist das Gutachten kostenlos. In solch einem Fall übernimmt die gegnerische Versicherung alle anfallenden Kosten wie zum Beispiel Abschlepp- und Reparaturkosten der Werkstatt, Mietwagen und Wertminderung des eigenen Fahrzeuges. BLITZ KFZ Gutachten übernimmt alle Kosten in Zusammenhang mit der Erstellung des Unfallgutachtens für den kompletten Unfallschaden. Dazu gehört auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall. Hierfür werden keine Vorkosten abgerechnet. Alles wird transparent und rechtssicher abgewickelt.

Hier sind nochmals alle Rechte eines Geschädigten auf einen Blick zusammengefasst. Die folgenden Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen:
– Anwaltskosten, wenn ein Anwalt notwendig ist
– Kostenvoranschlag
– Abschleppkosten, falls erforderlich
– Werkstatt- und Reparaturkosten
– Mietwagen, falls erforderlich
– Pauschale für den Nutzungsausfall, falls kein Mietwagen notwendig
– Wertminderung des eigenen KFZ
– Sowie alle unmittelbar mit dem Unfall in Zusammenhang entstehenden Kosten

Dem Geschädigtem nach einem Unfall werden diese Kosten als Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallgegners erstattet. Aus einem im ersten Moment klein erscheinenden Schaden kann schnell ein vierstelliger Betrag entstehen. BLITZ Gutachten in Frankfurt hilft dabei, die Interessen des Geschädigten nach einem Unfall durchzusetzen und den Schaden schnell und unkompliziert ersetzt zu bekommen. Oftmals versuchen die Versicherung des Unfallverursachers den Erstattungsbetrag so gering wie möglich zu rechnen. BLITZ KFZ Gutachten hilft dem Geschädigten dabei, sein Recht durchzusetzen, damit der entstandene Schaden in angemessen Höhe beglichen wird.

Gutachten bei Autounfall - das steht Ihnen zu??

Hier noch einmal für Sie Ihre Rechte zusammengefasst. Die nachfolgenden Kosten trägt die gegnerische Versicherung, wenn Sie unverschuldet am Unfallhergang waren:

sowie alle weiteren mit dem Unfall unmittelbar in Zusammenhang stehenden Kosten. Schnell ergibt sich so aus einem auf den ersten Blick scheinbar kleinen Schaden ein vierstelliger Betrag. Wir als KFZ Gutachter helfen Ihnen dabei, diesen Schaden erstattet zu bekommen und setzen Ihre Interessen durch, wenn die gegnerische Versicherung versucht, den Erstattungsbetrag gering zu rechnen. Gutachten030 handelt in Ihrem Interesse, setzt Ihr Recht durch und sorgt dafür, dass Ihr Unfallschaden in angemessener Höhe reguliert wird.

BLITZ Gutachten in Frankfurt und Umgebung – 24 Stunden Service

BLITZ Gutachten als unabhängiger Dienstleister steht bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Unfallregulierung für seine Auftraggeber bereit. Alle Fragen zum Unfall werden schnell beantwortet. Dabei ist es egal ob der Schaden an einem PKW, Fahrrad, Wohnmobil oder LKW entstanden ist. Nach einem Autounfall muss sich richtig verhalten werden. Versicherer bieten in der Regel eine zentrale Rufnummer der KFZ-Versicherung an, die ein Unfallgutachter in Frankfurt vermittelt. Die vermittelten Gutachter werden allerdings nicht zu Ihren Gunsten, sondern im Sinne der Versicherung rechnen. So wird die Schadensumme so klein wie möglich gerechnet. BLITZ Gutachten sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr in Frankfurt für Sie erreichbar. BLITZ Gutachter sind in den Stadteile Stadtmitte, Gallus, Europaviertel und Sachsenbrunn tätig.

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Kosten

Was kostet ein Gutachten?

Sind Sie Geschädigter, so trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten. Bei anderen Leistungen teilen wir Ihnen entsprechende Preise mit.

WER BEZAHLT DAS KFZ GUTACHTEN BEI EINEM HAFTPFLICHTSCHADEN?

Die Kosten für den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung zu übernehmen. Die Beweispflicht liegt allerdings bei Ihnen, das heißt, Sie müssen im Einzelfall nachweisen, wie groß Ihr entstandener Schaden ist. Wir empfehlen Ihnen sich zuerst mit uns in Verbindung zu setzen. Von uns bekommen Sie alle Informationen, die Sie im Umgang mit der gegnerischen Versicherung benötigen. Ebenso erhalten Sie bei uns Informationen über einen geeigneten Rechtsbeistand.Entscheiden Sie sich daher für “Gutachter Darmstadt”, denn mit uns haben Sie ein kompetentes junges Team als Partner, bestehend aus einem Kfz-Mechaniker-Meister und einem Kfz-Lackierer-Meister. Somit sind Sie bei technischen Schäden, größeren Blechschäden oder auch bei feinsten Lackkratzern in Händen von zertifizierten und geprüften Fachkräften.

Allgemein über Unfallgutachten

Wie lange dauert es ein Gutachten zu erstellen?

Wir versuchen immer so schnell wie möglich Ihnen das erstellte Gutachten zur Verfügung zu stellen, dies dauer idR. zwischen 2-3 Tagen.

Termin vor Ort möglich?

Sollten Sie nicht bei uns vorbei kommen, ist eine Besichtigung bei Ihnen zu Hause oder auf der Arbeit ohne weitere Kosten kein Problem.

SCHADENMINDERUNGSPFLICHT

Bei einem Verkehrsunfall unterliegt der Geschädigte einer sogenannten Schadensminderungsobliegenheit. Konkret bedeutet das, dass die anfallenden Kosten nicht höher ausfallen dürfen, als sie eigentlich sind. Umso wichtiger ist es, einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen zu konsultieren, da Versicherungen unter diesem Vorwand oftmals versuchen, Ihren Anspruch deutlich zu reduzieren. Beispielsweise ist es deswegen auch nicht angezeigt, bei einem Bagatellschaden ein vollständiges Gutachten einzuholen. Die Rechtsprechung setzt für Bagatellschäden keine genauen Grenzen. Als Richtwert kann jedoch 750 Euro genannt werden.
Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt von uns beraten, da oftmals versteckte Mängel nur für den erfahrenen Fachmann erkennbar sind. Wird bei Ihnen ein Bagatellschaden festgestellt, empfehlen wir Ihnen, uns mit der Erstellung eines Kurzgutachtens zu beauftragen. Dieses ist einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt fast gleichgestellt, wird deshalb von der gegnerischen Versicherung akzeptiert und ist somit für Sie kostenlos. Wir empfehlen Ihnen stets das Kurzgutachten, da aufgrund der detaillierten Schadensbeschreibung und der Beweissicherungsfotos eine höhere Aussagekraft besteht.

AB WELCHER SCHADENSHÖHE DARF EIN KFZ GUTACHTER HINZUGEZOGEN WERDEN?

Das Amtsgericht Saarbrücken hat in einem Urteil mit Bezug auf die BGH-Rechtsprechung (Az. Vi zr 365/03) entschieden, dass der Haftpflichtversicherer die Kosten für ein Gutachten übernehmen muss, auch wenn der von dem Versicherer anerkannte und regulierte Schaden bei lediglich rund 750,00 Euro liegt. Damit steht ein Wert in Raum, an dem man sich orientieren kann. Bitte beachten Sie, dass dies im Einzelfall auch anders entschieden werden kann.

WIE VERHALTE ICH MICH BEI EINEM KASKOSCHADEN?

Bei Kaskoschäden bezahlt Ihre Fahrzeugversicherung die Kosten für ein Gutachten meist nur, wenn die Beauftragung des Sachverständigen vorab abgesprochen war. In den meisten Verträgen ist das nicht vorgesehen. Trotzdem lohnt sich ein unabhängiges Gutachten auch in diesem Fall, da damit gewährleistet ist, dass alle Schadensposten vollständig und genau erfasst sind. Die Realität zeigt, dass in den meisten Fällen der Versicherungssachverständige die Kosten für die Behebung eines Schadens viel zu niedrig kalkuliert. Insofern lohnt es sich auch in diesen Fällen, uns zu kontaktieren.

VERSCHIEDENE ABRECHNUNGSARTEN NACH EINEM VERKEHRSUNFALL

Bei fiktiver Abrechnung (Abrechnung auf Gutachtenbasis) werden die Reparaturkosten nur dann von der gegnerischen Versicherung erstattet, wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dieser ist erreicht, wenn der Reparaturaufwand (Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung) den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall um mehr als 30 Prozent übersteigt (ab 100% sollte das sogenannte „Integritätsinteresse” bestehen). Unter Integritätsinteresse im juristischen Sinne ist das Interesse des Vertragspartners an der Unversehrtheit der Rechtsgüter zu verstehen, die außerhalb der konkreten Vertragsbeziehungen stehen. Wenn bei Ihrem Kraftfahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, wird von der Versicherung nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstattet. Bei der fiktiven Abrechnung ist auch zu beachten, dass nur der Nettobetrag der Reparaturkosten ausgezahlt wird, da die Umsatzsteuer erst bei der Durchführung der Reparatur tatsächlich anfällt. Bei späterer Reparatur können sämtliche Rechnungsbelege bei der Versicherung nachgereicht werden, somit wird Ihnen die dann anfallende Mehrwertsteuer erstattet.
Wenn Sie (im Haftpflichtschadenfall) Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall reparieren möchten, haben Sie das Recht auf eine freie Werkstattwahl. Die gegnerische Versicherung kann dies nicht beanstanden. Sollten Sie der Unfallverursacher sein und eine Kaskoversicherung haben, dann entnehmen Sie Ihre Rechte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kaskoversicherung. Ein Unfallverursacher muss stets die vertragliche und die gesetzlichen Rechtsfolgen im Blick haben. Haftpflichtschaden ist Deliktsrecht, Rechte und Pflichten ergeben sich damit aus dem Gesetz, insbesondere aus den §§ 823 ff BGB, dem StVG und dem VVG. Kaskorecht ist Vertragsrecht, Rechte und Pflichten ergeben sich hier aus dem Vertrag.

Ihre Vorteile

IHRE VORTEILE
  • Als Geschädigter trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten und Sie haben die Wahl welchen Gutachter Sie zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs zu Rate ziehen.

    • Wir kommen zu Ihnen vor Ort
    • Termin noch am gleichen Tag möglich
    • Wir helfen Ihnen Ihr Recht durchzusetzen
    • Unsere Leistungen sind für sie kostenlos (als Geschädigter)
    • Wir haben langjährige Partner, um Ihnen sofort weiterzuhelfen

Der Ablauf

WIE VERHALTE ICH MICH BEI EINEM KASKOSCHADEN?

Bei Kaskoschäden bezahlt Ihre Fahrzeugversicherung die Kosten für ein Gutachten meist nur, wenn die Beauftragung des Sachverständigen vorab abgesprochen war. In den meisten Verträgen ist das nicht vorgesehen. Trotzdem lohnt sich ein unabhängiges Gutachten auch in diesem Fall, da damit gewährleistet ist, dass alle Schadensposten vollständig und genau erfasst sind. Die Realität zeigt, dass in den meisten Fällen der Versicherungssachverständige die Kosten für die Behebung eines Schadens viel zu niedrig kalkuliert. Insofern lohnt es sich auch in diesen Fällen, uns zu kontaktieren.

Ihre Ansprüche

IHRE RECHTE LAUT GESETZBUCH IN DEUTSCHLAND

Aus dem § 249 BGB geht hervor, dass Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall als Geschädigter das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten haben, die zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall erforderlich sind. Ihnen dürfen grundsätzlich keine Vor- und Nachteile entstehen. Sie müssen als Geschädigter die Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung geltend machen. Aufgrund dessen ist eine Ermittlung der Schadenshöhe und der Beweissicherung durch einen Kfz-Sachverständigen anzuraten. Sie haben das Recht auf die Beweissicherung und die Feststellung des Schadensumfangs durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. Das heißt, dass Sie den Kfz-Gutachter der gegnerischen Partei nicht akzeptieren müssen, da dieser regelmäßig versuchen wird, im Interesse der Gegenpartei die Schadenssumme so gering wie möglich zu halten.
Unser Tipp: Wenn die gegnerische Versicherung Kontakt mit Ihnen aufnimmt, treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen. Rufen Sie uns an und wir klären Sie über alle offenstehenden Fragen auf. Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Verkehrsrecht können wir Ihnen auch bezüglich der bestehenden Rechtslage eine kompetente Auskunft geben.

SCHADENMINDERUNGSPFLICHT

Bei einem Verkehrsunfall unterliegt der Geschädigte einer sogenannten Schadensminderungsobliegenheit. Konkret bedeutet das, dass die anfallenden Kosten nicht höher ausfallen dürfen, als sie eigentlich sind. Umso wichtiger ist es, einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen zu konsultieren, da Versicherungen unter diesem Vorwand oftmals versuchen, Ihren Anspruch deutlich zu reduzieren. Beispielsweise ist es deswegen auch nicht angezeigt, bei einem Bagatellschaden ein vollständiges Gutachten einzuholen. Die Rechtsprechung setzt für Bagatellschäden keine genauen Grenzen. Als Richtwert kann jedoch 750 Euro genannt werden.
Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt von uns beraten, da oftmals versteckte Mängel nur für den erfahrenen Fachmann erkennbar sind. Wird bei Ihnen ein Bagatellschaden festgestellt, empfehlen wir Ihnen, uns mit der Erstellung eines Kurzgutachtens zu beauftragen. Dieses ist einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt fast gleichgestellt, wird deshalb von der gegnerischen Versicherung akzeptiert und ist somit für Sie kostenlos. Wir empfehlen Ihnen stets das Kurzgutachten, da aufgrund der detaillierten Schadensbeschreibung und der Beweissicherungsfotos eine höhere Aussagekraft besteht.

BESTEHT EIN ANSPRUCH AUF WERTMINDERUNG?

Auch nach einer sach- und fachgerechten Instandsetzung ihres Fahrzeugs ist es danach nicht mehr mit einem unfallfreien Fahrzeug der gleichen Gattung zu vergleichen. Die Differenz dessen wird als merkantiler Minderwert bezeichnet. Bei einer “technischen Wertminderung” ist der Originalzustand eines Fahrzeugs technisch nicht mehr herstellbar. Solche Fälle liegen beispielsweise vor, wenn die Originalteile eines Fahrzeuges nicht mehr hergestellt werden.
Bei der merkantilen Wertminderung werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Schadenintensität

 

  • Reparaturkosten

 

  • Vorschäden / Altschäden

 

  • Reparaturart

 

  • Neupreis

 

  • Fahrzeugalter

 

  • Laufleistung

 

  • Wiederbeschaffungs- und Veräußerungswert

 

  • Erhaltungszustand und aktuelle Marktlage
HABE ICH ANSPRUCH AUF EINEN RECHTSANWALT?

Wenn man einen Unfall nicht selbst verschuldet hat, besteht Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen, die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers zu tragen. Wenn Sie keinen geeigneten Anwalt kennen, vermitteln wir Ihnen gerne einen Anwalt, der Sie in solchen Fällen kompetent berät. Versicherungen drängen Sie oft unter zeitlichem Druck dazu, verbindliche Stellungnahmen abzugeben. Hintergrund dessen ist, dass die Versicherungen mit Fakten arbeiten müssen, die Sie zum Teil nur von Ihnen als Geschädigtem bekommen können. Aufgrund von Unwissenheit und vor allem Unerfahrenheit lassen sich die Beteiligten oft zu Aussagen verleiten, die rechtlich nachteilig für sie sind. Aufgrund der eben geschilderten Problematik raten wir Ihnen zu der Konsultierung eines Anwalts.

MIETWAGEN-/ NUTZUNGSAUSFALL-ENTSCHÄDIGUNG

Wir ermitteln für Sie die voraussichtliche Reparaturdauer. Selbstverständlich steht Ihnen für diese Zeit ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die ermittelte Reparaturdauer im Gutachten ist die Basis, auf der die Versicherung Ihnen den Nutzungsausfall auszahlt. Jedoch zahlen die meisten Versicherungen diesen Betrag erst dann aus, wenn die Reparatur tatsächlich angefallen ist. Dies können Sie mittels einer Reparaturbestätigung durch das Kfz-Sachverständigenbüro Ihres Vertrauens belegen. Wenn Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, wird im Gutachten die Wiederbeschaffungsdauer festgelegt. Das ist die Zeitspanne, die der Geschädigte in der Regel benötigen wird, um ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Markt zu erwerben.

WEITERE EVENTUELL ANFALLENDE ANSPRÜCHE
  • Verbringungskosten

 

  • Abschleppkosten

 

  • An- und Abmeldekosten

 

  • Arztkosten

 

  • Aufwandspauschalen

 

  • Bergungskosten

 

  • Entsorgungskosten

 

  • Gerichtskosten

 

  • Reparaturbestätigungskosten

 

  • Schmerzensgeld

 

  • Abstellkosten

 

  • Umbaukosten

Warum Blitzgutachten?

1. Blitzschnell

Zufriedene Kunden und gute Beratung ist unsere Mission. Mit Gutachter Darmstadt an Ihrer Seite sind Sie bestens beratschlagt. Wir fordern Ihren gesamten Anspruch für Sie ein, sodass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.

Darüber hinaus müssen Sie sich als Geschädigter eines Verkehrsunfalls über unsere Kosten keinerlei Sorgen machen, unsere Leistungen sind für Sie absolut kostenlos.

2. Kostenlos

Zufriedene Kunden und gute Beratung ist unsere Mission. Mit Gutachter Darmstadt an Ihrer Seite sind Sie bestens beratschlagt. Wir fordern Ihren gesamten Anspruch für Sie ein, sodass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.

Darüber hinaus müssen Sie sich als Geschädigter eines Verkehrsunfalls über unsere Kosten keinerlei Sorgen machen, unsere Leistungen sind für Sie absolut kostenlos.

3. Maximales Resultat

Zufriedene Kunden und gute Beratung ist unsere Mission. Mit Gutachter Darmstadt an Ihrer Seite sind Sie bestens beratschlagt. Wir fordern Ihren gesamten Anspruch für Sie ein, sodass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.

Darüber hinaus müssen Sie sich als Geschädigter eines Verkehrsunfalls über unsere Kosten keinerlei Sorgen machen, unsere Leistungen sind für Sie absolut kostenlos.

  • 069 264 00 593

    Rufen Sie uns an für eine kostenlose Beratung oder Besichtigung vor Ort

  • info@blitzgutachten.de

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